Navigieren im Familienwegweiser

Kindeswohlgefährdung

Wenn Sie vermuten, dass ein Kind gefährdet ist und die Situation möglicherweise ein Handeln der Behörden erfordert, wenden Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bzw. das Familiengericht in Baden.

Familiengericht

Wenn Sie vermuten, dass ein Kind gefährdet ist und die Situation möglicherweise ein Handeln der Behörden erfordert, wenden Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bzw. das Familiengericht in Baden.

Familiengericht
Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 13 32 / 95
familiengericht.baden@ag.ch
www.ag.ch

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In dringenden Fällen ausserhalb der Öffnungszeiten, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei unter Nummer 117.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst

Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) führt im Auftrag der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde/ Familiengericht) die Beistandschaften. Damit werden Eltern, wenn nötig, in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden
Gstühlplatz 2, 5400 Baden
Telefon +41 56 204 30 50
info@kesdbaden.ch
www.kesdbaden.ch

Kinderschutzgruppe

Die Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Baden führt medizinische Untersuchungen durch bei Kindern mit Verdacht auf körperliche oder seelische Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuelle Übergriffe. Die Fachpersonen klären die Situation umfassend ab und beraten Betroffene, ihre Familien, Fachstellen und Institutionen.

Kantonsspital Baden
Kinderschutzgruppe
Im Ergel 1, 5404 Baden
Telefon +41 56 486 37 05
kinderschutzgruppe@ksb.ch
www.ksb.ch

Angebote

Darstellung