Familiengericht Baden als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Menschen können aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sein, selbständig für ihr eigenes Wohl zu sorgen. Neben Kindern und Jugendlichen ist es auch manchen Erwachsenen nicht möglich, die für sie notwendige Hilfe in ihrer Umgebung oder bei privaten oder öffentlichen Beratungsstellen einzuholen. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) hat das Ziel, dass diese Menschen die notwendige Unterstützung erhalten. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann eine behördliche Massnahme errichten. Im Kanton Aargau üben die Familiengerichte die Funktion der KESB aus (§ 59 Abs. 1 EG ZGB).
Adresse
Mellingerstrasse 2a5400 Baden