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Subventionen

Die Betreuung in Kinderkrippen/Kindertagesstätten, Tagesfamilien und schulergänzende Betreuung werden abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern durch Subventionen vergünstigt.

Wer hat Anspruch auf Subventionen?
Die Betreuung in Kinderkrippen/Kindertagesstätten, Tagesfamilien und schulergänzende Betreuung werden abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern durch Subventionen vergünstigt. Für eine finanzielle Unterstützung ist die Tarifordnung Kinderbetreuung massgebend.

Kinderkrippen/Kindertagesstätten:
Voraussetzung für einen subventionierten Elternbeitrag ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder eine soziale Indikation.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Mit dem Tarifrechner können Sie den voraussichtlichen subventionierten Elternbeitrag an die Betreuungskosten in der schulergänzenden Tagesstruktur berechnen. Der ermittelte Tarif gilt pro Kind und ist unverbindlich. Für nicht subventionierte Tarife wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter.

Wie erhalte ich Subventionen?
Der Kompetenzbereich Frühe Kindheit und Familie prüft, ob Sie subventionsberechtigt sind. den Subventionsantrag Vorschulkinder oder Subventionsantrag Schulkinder ausfüllen und an Stadt Baden, Frühe Kindheit und Familie, Mellingerstrasse 19, 5401 Baden senden.
Bei Veränderungen im finanziellen oder familiären Bereich mit Einfluss auf die Höhe Ihres Beitrags an die Betreuungskosten, muss der Kompetenzbereich Frühe Kindheit und Familie informiert werden. Bitte teilen Sie uns Veränderungen per E-Mail mit.

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